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Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher!
ALLIANCE FOR NATURE (AFN) begrüßt den Aufbau dieser ersten online-Dokumentation zu "Hainburg 1984"
und wünscht Ihnen viele Impulse beim Nachlesen eines der bedeutendsten Ereignisse der österreichischen
Umweltgeschichte. Unsere Organisation setzt sich seit vielen Jahren für den Natur-, Kultur- und
Landschaftsschutz in Österreich ein. Hainburg hat für uns eine bedeutende Rolle gespielt und war Anlass dafür,
dass aus der ursprünglich nur im Hochgebirge tätigen ALPINEN ALLIANZ die nun in allen Regionen und
Höhenstufen agierende ALLIANCE FOR NATURE mit Sitz in Wien wurde. Nähere Informationen zu uns und unseren
Aktivitäten finden Sie unterhalb...
Dass der gemeinsame Rückblick auf das Großereignis "Hainburg 1984" uns allen nicht den Blick auf die
wesentlichen Herausforderungen, die vor uns liegen, verstellen möge, das wünscht sich von unseren Medien,
der Politik und auch von Ihnen.
ALLIANCE FOR NATURE
www.AllianceForNature.at
Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere Organisation und die derzeit laufende
Initiative zum Schutz der Donau-Auen vor:
"Welterbe Donau-March-Thaya-Auen"
Eine Initiative der ALLIANCE FOR NATURE
Nach "Hainburg" engagierte sich die Natur-, Kultur- und Landschaftsschutzorganisation
ALLIANCE FOR NATURE (AFN) in Wien für die gesetzliche Verankerung des Nationalparks Donau-Auen
und wurde hierfür vom Land Niederösterreich mit dem "Niederösterreichischen Umweltpreis" ausgezeichnet.
Um auch die angrenzenden March- und Thaya-Auen dem internationalen Schutz zuzuführen,
startete ALLIANCE FOR NATURE im Dezember 2000 die Initiative „Welterbe Donau-March-Thaya-Auen“.
Ziel dieser Initiative ist es, diese wertvolle Fluss- und Auenlandschaft mit samt ihren Schlössern
von der UNESCO zur grenzüberschreitenden Welterbestätte erklären und damit unter den Schutz
der internationalen Staatengemeinschaft stellen zu lassen.
Die Welterbe-Konvention
Die Generalversammlung der UNESCO beschloss 1972 die Welterbe-Konvention mit dem Ziel,
weltweit Landschaften von hervorragender Schönheit und Vielfalt sowie die Zeugnisse vergangener
und die Schätze bestehender Kulturen vor dem Verfall oder der Zerstörung zu schützen und als
Welterbe der Menschheit für zukünftige Generationen zu erhalten. Die Konvention trat 1975 in Kraft.
Über 175 Staaten haben bisher die Welterbe-Konvention unterzeichnet, womit es das bedeutendste
Übereinkommen ist, das jemals von der Völkergemeinschaft zur Erhaltung und zum Schutz ihres
natürlichen und kulturellen Erbes beschlossen wurde.
Außergewöhnlich und universell
Tritt ein Staat der Welterbe-Konvention bei, kann er besondere Natur- und Kulturgüter
innerhalb seiner Landesgrenzen für die Aufnahme in die Welterbe-Liste vorschlagen.
Diese Natur- und Kulturdenkmäler müssen von „außergewöhnlichem universellem“ Wert sein.
Die Welterbe-Liste umfasst derzeit über 780 Denkmäler in etwas mehr als 130 Ländern.
Zu ihnen gehören u.a. die weltberühmten Nationalparke Yellowstone, Everglades (USA) und Serengeti
(Tansania) sowie die Viktoria-Fälle (Sambia, Simbabwe), das Grabmal Taj Mahal (Indien),
die Pyramiden von Giseh (Ägypten), die historischen Zentren von Rom, Florenz (Italien),
Salzburg, Graz, Wien (Österreich) und St. Petersburg (Russland) sowie die Lagunenstadt Venedig (Italien).
Ansehen, Schutz und Unterstützung
Alle in der Welterbe-Liste geführten Natur- und Kulturdenkmäler sind von derart außergewöhnlicher Bedeutung,
dass sie zum Erbe der gesamten Völkergemeinschaft gehören. Sie genießen weltweites Ansehen und den
Schutz der internationalen Staatengemeinschaft. Dieser kann soweit gehen, dass länderübergreifende
Rettungsmaßnahmen für gefährdete Welterbestätten durchgeführt werden. Die diesbezüglichen wirtschaftlichen,
technischen und wissenschaftlichen Hilfen sowie Darlehen werden, soweit nationale Maßnahmen nicht ausreichen,
aus dem Welterbe-Fonds finanziert. Im Gegenzug dazu verpflichtet sich jeder Vertragsstaat,
die in seinem Hoheitsgebiet befindlichen Welterbestätten zu schützen und zu erhalten,
anderen Staaten auf deren Ersuchen beim Schutz und bei der Erhaltung ihrer Welterbestätten Hilfe zu
leisten und alle Maßnahmen zu unterlassen, die das Kultur- und Naturerbe anderer Vertragsstaaten
schädigen könnten.
Österreichs Welterbe
ALLIANCE FOR NATURE konnte wesentlich dazu beitragen, dass die Republik Österreich 1993 der
Welterbe-Konvention beigetreten ist. Infolgedessen sind mittlerweile acht österreichische Kulturdenkmäler
bzw. Kulturlandschaften zu Welterbestätten erklärt worden: Schloss und Park von Schönbrunn,
Altstadt von Salzburg, Kulturlandschaft Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut, Semmeringbahn mit
umgebender Landschaft , Altstadt von Graz, Kulturlandschaft Wachau, historisches Zentrum von
Wien und Kulturlandschaft Neusiedler See.
Wachau und Donau-Auen östlich von Wien
Auf österreichischem Gebiet ist die Donau bereits zu 80 Prozent aufgestaut und denaturiert.
Nur mehr im Bereich der Wachau und östlich von Wien besitzt der ehemals kraftstrotzende
Strom seine freien Fließstrecken. Damit die Donau zumindest in diesen beiden Bereichen in
ihrem natürlichen Flussbett fließen darf, setzt sich die ALLIANCE FOR NATURE für deren
Erklärung zum Welterbe ein; für die Wachau konnte ALLIANCE FOR NATURE dieses eherne Ziel
bereits erreichen; nun möchte sie auch für die Donau-March-Thaya-Auen diesen besonderen
Schutzstatus erwirken.
Unterstützung durch das Land Niederösterreich und Umweltorganisationen
ALLIANCE FOR NATURE hat dem Land Niederösterreich die Nominierung der Donau-March-Thaya-Auen
als Welterbestätte bereits vorgeschlagen. NÖ Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll fördert seither die
Initiative "Welterbe Donau-March-Thaya-Auen", die auch von zahlreichen Bürgerinitiativen der
betroffenen Region sowie mehreren Natur- und Umweltschutzorganisationen unterstützt wird.
Nach dem formellen Vorschlag bedarf es nun der politischen Umsetzung, die Donau-March-Thaya-Auen als
Welterbe zu nominieren. Für die offizielle Nominierung ist eine umfangreiche Dokumentation über das
geplante Welterbe-Gebiet zu erstellen und dem Welterbe-Zentrum in Paris zu überreichen.
Danach erfolgt eine mindestens eineinhalbjährige Prüfung durch die UNESCO und internationale
Organisationen (IUCN, ICOMOS). Nach dieser fachkundigen Beurteilung und einer entsprechenden
Empfehlung fasst das UNESCO-Welterbe-Komitee den Beschluss, ob die Donau-March-Thaya-Auen
zur Welterbestätte erklärt und damit in die Welterbe-Liste aufgenommen werden.
Gute Chancen für die Aufnahme in Welterbe-Liste
Die Chancen einer Aufnahme der Donau-March-Thaya-Auen in die Liste der Welterbestätten sind nach
Einschätzung der ALLIANCE FOR NATURE recht günstig, da einerseits der Nationalpark Donau-Auen bereits
die internationale Anerkennung der IUCN genießt und andererseits das UNESCO-Welterbe-Komitee ohnedies
danach trachtet, das weltweit bestehende eklatante Ungleichgewicht zwischen dem Natur- und dem
Kulturerbe zugunsten des Naturerbes zu verbessern. Schließlich besteht bereits seit Jahrzehnten die
Idee, die für Europa außergewöhnlichen Donau-March-Thaya-Auen als geschlossenes
Schutzgebiet von internationaler Bedeutung einzurichten. Außerdem könnte diese Region
gemeinsam mit Tschechien und der Slowakei als grenzüberschreitende Welterbestätte geschaffen werden,
was durchaus auch im Sinne der Welterbe-Konvention wäre.
Welterbestätten entlang der Donau
- Kulturlandschaft Wachau (Österreich)
- Burgviertel Buda und die Uferzone der Donau in Budapest (Ungarn)
- Biosphärenreservat Srebarna (Bulgarien)
- Biosphärenreservat Donau-Delta (Rumänien)
Wer die Initiative "Welterbe Donau-March-Thaya-Auen" unterstützen möchte,
kann sich unter der AFN-Homepage
www.AllianceForNature.at
informieren oder direkt an das AFN-Sekretariat wenden:
ALLIANCE FOR NATURE
A-1160 Wien, Thaliastraße 7
Tel.: 0676 / 419 49 19
Tel./ Fax: (+43 1) 893 92 98
office@AllianceForNature.at
www.AllianceForNature.at
Spendenkonto:
Raiffeisenlandesbank Wien
Kontonr.: 483 222 (BLZ 32000)
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